Britta Tammen
Grundsicherungsrecht und Sozialhilfe
Ein Beitrag aus dem Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), 1. Auflage
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Die wesentlichen bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen außerhalb spezieller Regelungsbereiche werden auf der Grundlage des SGB II und des SGB XII erbracht. Als Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen wird Arbeitslosengeld II nach dem SGB II gewährt.
Für nicht erwerbsfähige Personen ist die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII vorrangig; ansonsten wird Sozialgeld nach dem SGB II erbracht, wenn die hilfebedürftige Person mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft lebt, oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, wenn keine solche Bedarfsgemeinschaft gegeben ist.
Die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und SGB XII setzen sich insbesondere zusammen aus dem pauschalierten Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung; es können einmalige Bedarfe und Bedarfe für Bildung und Teilhabe hinzukommen.
Unter dem Prinzip „Fördern und Fordern“ werden auf der Grundlage des SGB II neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts Eingliederungsleistungen erbracht mit dem Ziel, den Hilfebedürftigen in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern.
Das SGB XII enthält neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts eine Reihe verschiedene Leistungen für Menschen in speziellen Lebenslagen, die unterschiedliche Bedarfe abdecken.
Für nicht erwerbsfähige Personen ist die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII vorrangig; ansonsten wird Sozialgeld nach dem SGB II erbracht, wenn die hilfebedürftige Person mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft lebt, oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, wenn keine solche Bedarfsgemeinschaft gegeben ist.
Die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und SGB XII setzen sich insbesondere zusammen aus dem pauschalierten Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung; es können einmalige Bedarfe und Bedarfe für Bildung und Teilhabe hinzukommen.
Unter dem Prinzip „Fördern und Fordern“ werden auf der Grundlage des SGB II neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts Eingliederungsleistungen erbracht mit dem Ziel, den Hilfebedürftigen in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern.
Das SGB XII enthält neben den Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts eine Reihe verschiedene Leistungen für Menschen in speziellen Lebenslagen, die unterschiedliche Bedarfe abdecken.
ISBN | 978-3-497-61646-6 |
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EAN | 9783497616466 |
Bibliographie | Britta Tammen Grundsicherungsrecht und Sozialhilfe Ein Beitrag aus dem Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), 1. Auflage (Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst) 2012. 18 Seiten. (978-3-497-61646-6) PDF € [D] 25,00 |
Seiten | 18 |
Format | |
Artikelnummer | 51806 |
Autor:in | Britta Tammen |
Erscheinungsdatum | 24.10.2012 |
Tammen, Britta, Ass. jur.; Jhrg. 1965; Vertretungsprofessur für Sozialrecht und Verwaltungsrecht an der Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung; tammen@hs-nb.de