Judith Feige

Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern

Eine Befragung zur Praxis im Strafvollzug
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Jedes Kind hat gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf direkten Kontakt zu seinen Eltern, solange dieser Kontakt dem Kindeswohl nicht schadet. Doch wie verhält es sich, wenn Eltern inhaftiert sind? Das Deutsche Institut für Menschenrechte führte 2023 eine Online-Umfrage unter Justizvollzugsanstalten durch, um die praktische Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten zu ermitteln. Die Umfrage wurde an 164 Einrichtungen verschickt, von denen 104 teilnahmen – eine erfreulich hohe Beteiligung. Die Ergebnisse zeigen, dass einige Justizvollzugsanstalten inzwischen Maßnahmen für Kinderbesuche getroffen und entsprechende Angebote entwickelt haben. Diese sind jedoch nicht flächendeckend verfügbar.
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Bibliographie Judith Feige
Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern
Eine Befragung zur Praxis im Strafvollzug
2025. 11 Seiten.
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Seiten 11
Artikelnummer UJ20250304
Autor:in Judith Feige
Erscheinungsdatum 01.03.2025
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